Arbeitsrecht

Mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis befasst sich das Arbeitsrecht. Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind den Arbeitsgerichten zugewiesen. Hier unterstützen wir gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – unabhängig von Berufsstand und Branche – auf allen Gebieten des individuellen bzw. kollektiven Arbeitsrechts.

Es hat sich für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer als hilfreich erwiesen, arbeitsrechtliche Fälle schon in Ihrer Entstehung zu prüfen und Fehler zu vermeiden. So lassen sich häufig langwierige Gerichtsverfahren im Vorfeld vermeiden. Wir informieren Sie gerne rechtzeitig über bestehende Rechte, Pflichten und vor allem natürlich Gestaltungsmöglichkeiten. Daraus lassen sich dann in aller Regel belastbare, individuelle Lösungen finden bzw. entwickeln.

Im Einzelnen haben wir viel Erfahrung betreffend die arbeitsrechtlichen Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, der Existenz-Gründung oder wenn es um innerbetriebeliche Umstrukturierungsmaßnahmen nach Unternehmenskäufen oder Umwandlungen geht.