Compliance-Beratung

Was heute Compliance genannt wird, übersetzen viele gerne mit dem „ehrbaren Kaufmann“. Ob der immer so ehrbar war, sei dahingestellt. Die romantisierte Form seines „Ich“ kommt wohl dem sehr nahe, was mit Compliance gemeint ist. Nach dem Deutschen Corporate Governance-Kodex geht es um die „Einhaltung aller Gesetze und der unternehmensinternen Richtlinien“. Das sicherzustellen wird immer schwieriger. Rechtsprechung und Gesetzgeber verschärfen ständig die Anforderungen an Unternehmen. Geldwäschegesetz, EU-Hinweisbgeberschutzrichtlinen, der Entwurf des Verbandssanktionsgesetzes und die EU-Datenschutzgrundverordnung sind namhafte Beispiele für diesen Trend.

Unsere Compliance-Beratung hilft Ihnen auf zwei Arten. Wir unterstützen Unternehmen sich so zu organisieren, dass sie den zunehmenden Anforderungen an “die Compliance“ genügen. So werden Haftungsansprüche gegen Unternehmen und Geschäftsleitung wirksam verhindert.

Des Weiteren helfen wir, wenn bereits Probleme aufgetreten sind. Wir ermitteln gerichtsfest was passiert ist, wo Verantwortlichkeiten liegen und wie die notwendigen rechtlichen Konsequenzen aussehen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, künftig entsprechende Vorfälle pro-aktiv zu vermeiden.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Gerne.