Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt alle Fragen rund um die Miete. Haupt Streitfall ist das Wohnraummietrecht, für das der Gesetzgeber auch eine Vielzahl spezieller Vorschriften geschaffen hat. Es ist unser Anspruch, Sie optimal durch diese Vielfalt an Gesetzen zu navigieren.

Ob Sie Mieter oder Vermieter sind, die für Laien oft unübersichtliche bringen wir gerne in einem ersten Gespräch und damit oft schon einer vor-qualifizierenden Rechtsberatung in Transparenz. Dabei kümmern wir uns zuvorderst um Mandate im Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Dabei vertreten wir Privatpersonen ebenso wie Hausverwaltungen bzw. Facility-Management-Unternehmen. Und zwar in allen außergerichtlichen wie gerichtlichen Fragen. Kernkompetenzen haben wir in Fragen der Wohnraummiete bzw. gewerblicher Vermietung, der Mietvertrags-Ausgestaltung und -interpretation. Darüber hinaus kümmern wir uns professionell um alle Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz oder wenn es um Zwangsräumungen geht.

Hinweis: Konsultieren Sie uns möglichst frühzeitig. Umso eher Transparenz herrscht, umso leichter lassen sich die Eskalation von Konflikten vermeiden oder bereits zustande gekommene Schäden verstärken.